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   VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212   

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https://dejure.org/2008,35119
VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212 (https://dejure.org/2008,35119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 B 08.212 (https://dejure.org/2008,35119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 B 08.212 (https://dejure.org/2008,35119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage der Beeinträchtigung des Ortsbilds im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BauGBVorbescheid; Gästehaus für Schlosshotel; Freihaltung des Blicks auf ein Baudenkmal; Einfügen; Erschließung; Beeinträchtigung des Ortsbilds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212
    Angesichts der unterschiedlichen Zielsetzungen, denen das Recht des Städtebaus und des Denkmalschutzes dient (siehe hierzu BVerwG vom 18.5.2001 BayVBl 2002, 119 = BVerwGE 114, 247-258, juris RdNr. 11; vom 3.7.1987 - BVerwGE 78, 23, juris RdNr. 16), kann auch ein mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbares Vorhaben gleichwohl das Ortsbild im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB beeinträchtigen und damit städtebaulich unzulässig sein.

    Dass § 34 Abs. 1 BauGB - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - keine hinreichende rechtliche Grundlage darstellt, zum Schutz des Ortsbildes (entschädigungslos) die vollständige Freihaltung eines Baugrundstücks im Innenbereich zu verlangen (vgl. BVerwG vom 18.5.2001 a.a.O.; vom 23.5.1980, juris RdNr. 15 = NJW 1981, 474), ist unerheblich, weil es darum im vorliegenden Fall nicht geht.

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212
    Angesichts der unterschiedlichen Zielsetzungen, denen das Recht des Städtebaus und des Denkmalschutzes dient (siehe hierzu BVerwG vom 18.5.2001 BayVBl 2002, 119 = BVerwGE 114, 247-258, juris RdNr. 11; vom 3.7.1987 - BVerwGE 78, 23, juris RdNr. 16), kann auch ein mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbares Vorhaben gleichwohl das Ortsbild im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB beeinträchtigen und damit städtebaulich unzulässig sein.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212
    Derartige Großveranstaltungen dürften zum einen die Ausnahme sein, so dass sie für die Frage der Erschließung im Sinne des § 34 BauGB nicht relevant sind (vgl. BVerwG vom 3.54.1996 NVwZ 1997, 389).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212
    Dass § 34 Abs. 1 BauGB - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - keine hinreichende rechtliche Grundlage darstellt, zum Schutz des Ortsbildes (entschädigungslos) die vollständige Freihaltung eines Baugrundstücks im Innenbereich zu verlangen (vgl. BVerwG vom 18.5.2001 a.a.O.; vom 23.5.1980, juris RdNr. 15 = NJW 1981, 474), ist unerheblich, weil es darum im vorliegenden Fall nicht geht.
  • BVerwG, 04.12.1995 - 4 B 258.95

    Dorfgebiet - Schank- und Speisewirtschaft - Hotel - Beherbergungsbetrieb -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212
    In einem Misch- oder Dorfgebiet ist das beabsichtigte, der Erweiterung des bestehenden Beherbergungsbetriebs dienende Vorhaben aber seiner Art nach ebenso generell zulässig (vgl. BVerwG vom 4.12.1995 NVwZ-RR 1996, 428) wie wenn das Gebiet planungsrechtlich nach § 34 Abs. 2 BauGB zu beurteilen sein sollte.
  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2008 - 2 B 08.212
    Die insoweit zu stellenden Anforderungen ergeben sich aus der vorhandenen Innenbereichssituation und den konkreten Anforderungen des Vorhabens und des Baugrundstücks (Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., RdNr. 61 zu § 34; BVerwG vom 2.9.1999 BauR 2000, 1173).
  • VG München, 29.02.2012 - M 9 K 11.4369

    Baugenehmigung für Biogasanlage; ausreichende Erschließung; Ersetzen des

    Es sind daher hier nur die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der betroffenen Gemeinde in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BayVGH v. 08.05.2008, 2 B 08.212 Rdnr. 11; Simon/Busse, BayBO, 106. Ergänzungslieferung 2011, Art. 67 RdNr. 173ff.).

    Für eine Erschließung reicht es aus, wenn die vorhandenen Straßen den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen können, Spitzenbelastungen sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG v. 03.04.1996, 4 B 253/95 ; BayVGH v. 08.05.2008, 2 B 08.212 ).

  • VG Ansbach, 12.05.2020 - AN 17 K 19.00432

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Eine weitere Einschränkung besteht schließlich darin, dass § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB das Ortsbild nur insoweit vor Beeinträchtigungen schützt, wie dies im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch planerische Festsetzungen möglich wäre (vgl. BVerwG, U. v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 - juris; BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - juris).
  • VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01354

    Genehmigung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage zur Fremdwerbung

    (vgl. BVerwG, U. v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 - juris; BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 23.03.2022 - AN 3 S 22.00235

    Erfolgloses Eilverfahren einer Standortgemeinde gegen eine Baugenehmigung für die

    Soweit darüber hinaus auf die Nähe zur "...-Siedlung" als denkmalgeschütztem Ensemble Bezug genommen wird, bleibt festzuhalten, dass Denkmalschutz und Schutz des Ortsbildes nicht per se deckungsgleich sind (vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - juris Rn. 20 ff. = BayVBl 2009, 248).
  • VG Bayreuth, 21.05.2012 - B 2 K 12.153

    Beeinträchtigung des Ortsbildes (verneint); Flachdach

    Eine weitere Einschränkung besteht schließlich darin, dass das Ortsbild nur insoweit vor Beeinträchtigungen geschützt wird, wie dies im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch planerische Festsetzungen möglich wäre (BayVGH vom 08.05.2008 - 2 B 08.212).
  • VG Ansbach, 06.07.2021 - AN 17 K 20.02788

    Fremdwerbeanlage im faktischen Dorfgebiet

    (vgl. BVerwG, U. v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 - juris; BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - juris Rn. 19).
  • VG München, 19.11.2019 - M 1 K 17.3685

    Unzulässigkeit einer Werbeanlage wegen Beeinträchtigung des Ortsbildes

    Es muss einen besonderen Charakter, eine gewisse Eigenheit haben, die dem Ort oder dem Ortsteil eine aus dem Üblichen herausragende Prägung verleiht (vgl. BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14/98 - NVwZ 2000, 1169, juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - BayVBl. 2009, 248, juris Rn. 19).
  • VG Augsburg, 08.04.2013 - Au 5 K 12.1681

    Anfechtungsklage einer Gemeinde; Einvernehmen; Ersetzung des gemeindlichen

    Nur insoweit stehen ihr eigene Rechte zu (vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - BayVBl 2009, 248; Simon/Busse, BayBO, Stand: Sept. 2012, Art. 67 Rn. 173 ff.).
  • VG Freiburg, 15.10.2009 - 6 K 358/09

    Begehren der Erteilung eines Bauvorbescheids; Rechtmäßigkeit eines

    Auch ist die Erhaltung von Sichtbeziehungen auf ein städtebaulich bedeutsames Bauwerk, wie es das denkmalgeschützte "Schlössle" zweifellos darstellt, durch Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO städtebaulich grundsätzlich regelbar (BayVGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 2 B 08.212 -, [...] Rdnr. 22).
  • VG Ansbach, 01.09.2016 - AN 9 K 15.01536

    Verunstaltung durch Werbeanlage (Großflächenwerbetafel) an Giebelwand

    Denn schützenswert ist das Ortsbild im Sinn dieser Vorschrift nur dann, wenn es einen besonderen Charakter, eine gewisse Eigenheit aufweist, die dem Ort oder dem Ortsteil eine aus dem Üblichen herausragende Prägung verleiht, wobei es auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde ankommt (vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2008 - 2 B 08.212 - juris).
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